Baubeschreibung: Ohne Fallen zum Traumbad Drucken E-Mail
Freitag, den 02. Dezember 2011 um 10:25 Uhr

Viele träumen von den eigenen vier Wänden, der Wohnung oder dem Haus, das sie so gestalten können, wie sie möchten. Da aber die wenigsten in der Lage sind, ein Gebäude selbst neu zu erstellen, übernehmen oft Bauträger diese Aufgabe - oder es kommt ein Fertighaus zum Einsatz. In beiden Fällen ist Bestandteil des Kaufvertrages die sogenannte Baubeschreibung. Und die kann es in sich haben, gerade bei aufwändigen Räumen wie dem Badezimmer. Denn letztlich ist diese Baubeschreibung die Grundlage dafür, wie Ihr Neubau später aussehen wird.

 

Bei Bauträgern handelt es sich in der Regel um Unternehmen, die nicht nur ein einzelnes Häuser errichten, sondern größere Grundstücke von Kommunen erwerben, um dort mehrere Gebäude zu bauen, die letztlich an Kunden verkauft werden. Mit einem solchen Bauträger wird üblicherweise der Vertrag geschlossen. Wichtig dabei: In einem solchen Fall sind sie der Käufer, nicht aber der Bauherr. Das hat weitere Auswirkungen: Sie tragen nicht die Verantwortung eines Bauherrn, können dafür aber auch nicht so ohne weiteres Leistungen beauftragen.

 

Drei Seiten Baubeschreibung sind zu wenig

 

Natürlich ist es mühsam, ein solches Vertragswerk durchzuarbeiten. Doch der Aufwand lohnt sich. Mindestens zwei Wochen vor Vertragsabschluss müssen Ihnen die Dokumente vorliegen. Und schon auf den ersten Blick gibt es Anzeichen, wie es um die Baubeschreibung bestellt ist: Fällt diese sehr spartanisch aus und ist Ihr Traumhaus auf ein bis drei Seiten beschrieben, ist Vorsicht angeraten. Denn Sie müssen bedenken, dass in diesen Unterlagen die Ausführung ihres gesamten Gebäudes mit allen Gewerken, Arbeiten, Materialien, Baustoffen sowie deren Ausführung erfasst sein soll. Auf drei Seiten oder weniger dürfte dies kaum möglich sein.

 

Beispiel gefällig? Wenn bei dem Punkt „Heizung“ schlicht „ja“ steht, ist dies ein Witz. Denn es sagt nichts darüber aus, um welche Heizung und welche Standards es sich handelt. Auch „exklusive Fliesen“ oder „hochwertige Armaturen“ im Badezimmer klingen zunächst gut, sagen aber nichts über den wahren Wert Ihres neuen Bades aus. Vorsicht ist auch bei dem Wort „lichtdurchflutet“ geboten, denn damit wissen Sie noch längst nicht, über wie viele Fenster Ihr Bad verfügt. Ist die Baubeschreibung also sehr kurz und liest sich zudem wie ein Werbeprospekt, sollten die Alarmglocken schrillen.

 

Sanitärausstattung konkret festhalten

 

Selbst wenn Sie in den Ausführungen Sätze finden wie „Es werden Sanitärgegenstände von deutschen Markenherstellern wie z.B. von der Firma XY eingebaut“ heißt das immer noch, dass die Gegenstände auch von anderen Herstellern stammen können. Denn Formulierungen wie „zum Beispiel“, „beispielsweise“ oder auch „oder gleichwertig“ lassen Sätze, die zunächst konkret klingen, wieder schwammig werden. Das heißt: Wenn Sie bestimmte Ausführungen oder Gegenstände wünschen, müssen diese Wünsche in der Baubeschreibung niedergeschrieben sein. Denn alles, was nicht konkret festgehalten ist, kann der Bauträger nach eigenem Ermessen ausführen.

 

Um diesen und anderen Fallstricken aus dem Weg zu gehen, bieten beispielsweise der Verband Privater Bauherren (www.vpb.de) oder der Haus- und Grundbesitzerverein (www.hausundgrund.de) Hilfe an. Beim Bundesverkehrsministerium ist die Übersicht "Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibung für Ein- und Zweifamilienhäuser" kostenlos herunterzuladen. Die Verbraucherzentrale hat eine Ratgeber-CD zu dem Thema aufgelegt (19,90 Euro). Eine gute Übersicht mit Checklisten gibt es zudem bei dem Verband „Wohnen im Eigentum“. (fra)

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 02. Dezember 2011 um 10:41 Uhr