Trinkwasserverordnung: Kampf gegen Legionellen Drucken E-Mail
Montag, den 31. Oktober 2011 um 09:22 Uhr

Sauberes Trinkwasser zählt zu einem der höchsten und wichtigsten Güter überhaupt. Deswegen gibt es dazu in Deutschland strikte Vorgaben, wann Wasser überhaupt als Trinkwasser gilt und auch so genutzt werden darf. Diese Standards werden mit dem 1. November 2011 noch einmal verschärft – insbesondere im Hinblick auf Grenzwerte und auf den Kampf gegen Legionellen, die die gefährliche Legionärskrankheit auslösen können.

 

Die Trinkwasserverordnung, die aus dem Jahr 2001 stammt, wird in ihrer neun Form an aktuelle Entwicklungen angepasst, um die hohen deutschen Qualitätsstandards zu wahren. So ist nach Angaben des Gesundheitsministeriums erstmalig in einem EU-Staat ein Grenzwert für Uran im Trinkwasser festgelegt worden. Mit zehn Mikrogramm pro Liter ist dieser Wert der weltweit schärfste und soll allen Personen – auch Säuglingen – Schutz bieten. Zudem wurde der Grenzwert für das Schwermetall Cadmium von fünf auf drei Mikrogramm pro Liter Trinkwasser gesenkt. Außerdem gilt ab Dezember 2013 ein verschärfter Wer für Blei von zehn Mikrogramm je Liter. Ab dem Zeitpunkt müssen sogenannte Anlageninhaber – also beispielsweise Wasserversorgungsunternehmen – Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informieren, ob sie Blei als Material in ihren Anlagen verwenden.

 

Grenzwert für Legionellen

 

Den wichtigsten und zugleich umstrittensten Punkt der Verordnung stellen jedoch die neuen Regelungen zur Vermeidung von Legionellen dar. Sie gelten jedoch nicht für selbst bewohnte Eigenheime. Auch Ein- und Zweifamilienhäuser sind nach Angaben des Gesundheitsministeriums nicht betroffen. Die neuen Regeln setzen einen eindeutigen Grenzwert: Demnach dürfen sich in 100 Milliliter Trinkwasser nicht mehr als 100 Legionellen befinden. Mit Inkrafttreten im November müssen Vermieter beispielsweise mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung dafür Sorge tragen, dass ihren Mieterinnen und Mieter unbelastetes Wasser zur Verfügung stellen. Großanlagen sind Speicher mit einem Inhalt von 400 Litern und mehr. Das bedeutet konkret, dass jedes Mehrfamilienhaus mit zentraler Warmwasseraufbereitung einmal im Jahr auf Keime getestet werden muss.

 

Die Wasserproben dürfen nur zertifizierte Betriebe vornehmen. Sollten Bakterien gefunden werden, muss der Vermieter seine Anlage desinfizieren lassen. Dieser Pflicht muss jeder Vermieter selbstständig nachkommen, ohne dass einer amtlichen Aufforderung bedarf. Dazu muss sich jeder betroffene Vermieter ab November erst einmal bei seinem zuständigen Gesundheitsamt melden. Umstritten ist allerdings noch, wer die ganzen Wasserproben bewerten und was genau anschließend mit den so gewonnenen Daten passieren soll. Die entstehenden Kosten dürfen Vermieter auf ihre Mieter umlegen.

 

Klein und gefährlich

 

Um den Aufwand im Kampf gegen Legionellen zu verstehen, muss man wissen, dass gerade Legionellen zu den gefährlichsten Keimen im Trinkwasser gehören. Die kleinen Bakterien sind mit bloßem Auge nicht zu erkennen. Besonders gut gefällt ihnen Warmwasser zwischen 25 und 50 Grad, wo sie sich auf einen Schlag vermehren können. Also genau die Temperaturen, die auch im Haushalt benutzt werden. Stehendes Wasser in Rohren oder nicht ausreichend erhitztes Wasser in einem Gebäude begünstigen die Vermehrung der Bakterien. Sie können dann beim Baden, Duschen oder über Klimaanlagen eingeatmet werden. Legionellen verursachen die Legionärskrankheit, eine Lungeninfektion, die schlimmstenfalls sogar tödlich verlaufen kann.

 

Um Keime zu verhindern, kann aber jedoch Eigenheimbesitzer und Mieter selbst tätig werden. So sollten Wasserhähne wie auch Boiler immer sauber gehalten werden. Wer Einfluss darauf hat, sollte die Temperatur der Hauswasseranlage nicht zu weit herunterdrehen: 60 Grad sollten es sein, damit Legionellen keine Chance haben. Ein Warnzeichen für eine zu niedrig eingstellte Anlage kann beispielsweise nur lauwarmes Wasser in Bad oder Küche sein. Auch die Leitungen in einem Haushalt sollten regelmäßig genutzt werden. Kehren Sie also aus einem längeren Urlaub zurück, lassen Sie das Wasser aus Dusche oder Wasserhahn erst kurz laufen, bevor Sie das Wasser nutzen. (fra)

 

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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 31. Oktober 2011 um 10:39 Uhr