Barrierearmes Bad mit Zuschuss der KfW Drucken E-Mail
Mittwoch, den 03. August 2011 um 08:19 Uhr

Koralle Trennwand Walk In

In vielen Ein- oder Zweifamilienhäusern sind die Badezimmer nicht mehr so, dass sie modernen Ansprüchen genügen. Oft fehlt es an ausreichend breiten Türen oder leichten Zugängen zu Badewanne oder Dusche. Kurz gesagt: Das Badezimmer ist nicht nur veraltet, es ist hinderlich. Eine Modernisierung sollte daher auch unter dem Blickwinkel der Barrierefreiheit angegangen werden. Ein solcher Umbau, fachgerecht ausgeführt, führt zu Kosten. Hier springt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit ihren Zuschüssen Umbauwilligen zur Seite.

 

Aus ihrem Programm „Altersgerecht Umbauen“ gewährt die KfW sowohl Zuschüsse als auch Kredite. Einen Antrag können Eigentümer und Vermieter von Ein- oder Zweifamilienhäuser oder einer Eigentumswohnung stellen. Mieter in solchen Gebäuden sollten sich mit ihrem Vermieter abstimmen. Wichtig: Der Antrag muss schriftlich per Post gestellt werden, bevor der Umbau beginnt. Denn die KfW fördert bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben nicht. Ebenso nicht in den Genuss der Förderung kommen Ferien- und Wochenendhäuser sowie gewerblich genutzte Flächen.

 

Technische Mindeststandards vorgegeben

 

In dem Programm „Altersgerechtes Umbauen“ hat die KfW 17 Förderbausteine definiert. Für eine Badezimmermodernisierung kommen beispielsweise ein unterfahrbares Waschbecken oder eine ebenerdige Dusche in Frage (Baustein 14). In den Bausteinen macht die Bank Vorgaben hinsichtlich technischer Mindeststandards. Deren Einhaltung muss nachgewiesen werden. Außerdem werden nur komplette Bausteine gefördert, keine Einzelmaßnahmen daraus. Laut KfW wurde der weitaus größte Anteil aus dem Programm bisher für die barrierearme Ausstattung von Sanitärräumen verwendet: 27 Prozent der geförderten Maßnahmen stammen aus diesem Bereich.

 

Als Zuschuss zahlt die Bank fünf Prozent der förderfähigen Kosten, wenn mindestens 6000 Euro in den barrierearmen Umbau investiert werden. Der Höchstbetrag des Zuschusses liegt bei 2500 Euro (entspricht fünf Prozent von 50.000 Euro). Allerdings: Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt. Spätestens 36 Monate nach dem Datum der Zusage muss der Modernisierer der KfW die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses nachweisen. Zuschüsse aus diesem Programm lassen sich mit weiteren Hilfen der KfW kombinieren. Außerdem gibt es auch Kreditmöglichkeiten. (fra)

 

Foto: Koralle

 

Weitere Informationen bei der KfW (externe Links, öffnen in neuem Fenster):

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 09. November 2011 um 13:40 Uhr